TC GWR Mosbach e.V., Solbergallee 2, 74821 Mosbach 06261 2777 info@tc-mosbach.de

Arbeits-/Beitrags-/Nutzungsordnung

Arbeits-, Beitrags- und Nutzungsordnung (Stand: November 2024)

1. Spielberechtigung

a) Die Nutzung der Tennis-Freiplätze ist den aktiven Mitgliedern des TCM vorbehalten. Von passiven Mitgliedern dürfen die Tennis-Freiplätze grundsätzlich nicht benutzt werden.

b) Gastspieler dürfen im Übrigen die Tennis-Freiplätze weder regelmäßig noch öfters mit Gästemarken benutzen. Die Nutzung der Anlage mit Gästemarken ist nur im Einzelfall zulässig.

c) Aktive Mitglieder eines Nachbarvereins können bei uns eine Zweitmitgliedschaft begründen. Mit dieser aktiven Zweitmitgliedschaft dürfen sie die Tennis-Freiplätze uneingeschränkt mitbenutzen und sind zur Ableistung von Arbeitsstunden nicht verpflichtet.

d) Jugendliche und aktive Mannschaftsspieler der Damen- und Herrenmannschaften dürfen die Tennis-Freiplätze mit vereinsfremden Jugendlichen und aktiven Mannschaftsspielern auch ohne Gästemarke benutzen.

2. Mitgliedsbeiträge (ab 01.01.2025):

Jedes Mitglied hat jährliche Mitgliedsbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt bemessen:

Fördermitglieder 100: 100,00 €
Fördermitglieder 50: 50,00 €
Fördermitglieder 75: 75,00 €
Familienmitglied (Kinder bis 18 Jahre): 430,00 €
1. Kind eines aktiven Mitglieds (bis 18 Jahre): 70,00 €
2. Kind eines aktiven Mitglieds (bis 18 Jahre): 50,00 €
ab 3. dem Kind eines aktiven Mitglieds (bis 18 Jahre): - €
Erwachsene normal: 215,00 €
Ehrenmitglieder: - €
erstes Jahr beitragsfrei (Schnupperkurs): - €
in Ausbildung, Studium, 18-27 Jahre: 105,00 €
Passiv: 50,00 €
1. Kind eines passiven Mitglieds (bis 18 Jahre): 90,00 €
ab dem 2. Kind eines passiven Mitglieds (bis 18 Jahre): 60,00 €
Zweitmitgliedschaft Jugend: 110,00 €
Zweitmitgliedschaft Erwachsene: 110,00 €

Die Beiträge werden vom Club in zwei Raten (1. Rate Anfang Januar, 2. Rate Anfang Juli eines jeden Jahres) per Abbuchung bzw. im Lastschriftverfahren eingezogen. Ist ein Einzug der Beiträge im Wege der Abbuchung bzw. des Lastschriftverfahrens nicht möglich, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 15,00 pro Zahlung erhoben. Fördermitglieder sind nicht verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Soweit sie bereit sind, dem Verein Spenden zukommen zu lassen, werden diese ebenfalls vom Club per Abbuchung bzw. im Lastschriftverfahren eingezogen.

3. Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied ist ab Vollendung des 15. bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verpflichtet, jährlich acht Arbeitsstunden abzuleisten, sofern es sich nicht um eine Zweitmitgliedschaft handelt. Arbeitsstunden sind nicht in jedem Fall auch Zeitstunden. Dem Verwaltungsrat obliegt es, die Wertigkeit entsprechender Arbeitsleistungen (z.B. Arbeitseinsätze, Hüttendienst etc.) durch Stundenverrechnungssätze festzulegen. Im Rahmen des Hüttendienstes (Sonderveranstaltungen ausgenommen) können max. 50 % der Arbeitsstunden abgeleistet werden. Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird eine Sonderabgabe in Höhe von € 15,00 erhoben. Die Arbeitsstundenabgeltungsbeträge werden im Bankeinzugsverfahren erhoben. Auch hierbei wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 15,00 erhoben, falls ein Einzug der Beiträge im Wege der Abbuchung bzw. des Lastschriftverfahrens nicht möglich ist. Dem Verwaltungsrat bleibt es überlassen, in besonders gelagerten Ausnahmefällen die Verpflichtung Einzelner zur Ableistung von Arbeitsstunden, die Verrechnung und/oder die Art der Ableistung gesondert zu regeln.

Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des TCM am 06.05.2024