TC GWR Mosbach e.V., Solbergallee 2, 74821 Mosbach 06261 2777 info@tc-mosbach.de

Arbeits-/Beitrags-/Nutzungsordnung

Arbeits-, Beitrags- und
Nutzungsordnung
(Stand: April 2017)
1. Spielberechtigung
a) Die Nutzung der Tennis-Freiplätze ist den aktiven Mitgliedern des
TCM vorbehalten. Von passiven Mitgliedern dürfen die Tennis-
Freiplätze grundsätzlich nicht benutzt werden.
b) Gastspieler dürfen im Übrigen die Tennis-Freiplätze weder regelmäßig
noch öfters mit Gästemarken benutzen. Die Nutzung der
Anlage mit Gästemarken ist nur im Einzelfall zulässig.
c) Aktive Mitglieder eines Nachbarvereins können bei uns eine
Zweitmitgliedschaft begründen. Mit dieser aktiven Zweitmitgliedschaft
dürfen sie die Tennis-Freiplätze uneingeschränkt mitbenutzen
und sind zur Ableistung von Arbeitsstunden nicht verpflichtet.
d) Jugendliche und aktive Mannschaftsspieler der Damen- und Herrenmannschaften
dürfen die Tennis-Freiplätze mit vereinsfremden
Jugendlichen und aktiven Mannschaftsspielern auch ohne Gästemarke
benutzen.
2. Mitgliedsbeiträge:
Jedes Mitglied hat jährliche Mitgliedsbeiträge zu entrichten, die sich wie folgt bemessen:
Familienbeitrag € 390,00
Erwachsene aktiv € 195,00
Zweitmitgliedschaft für aktive Mitglieder eines Nachbarvereins € 100,00
Zweitmitgliedschaft für aktive Jugend-Mitglieder
eines Nachbarvereins € 80,00
Kind eines aktiven Mitglieds bis 10 Jahre € ---
Erstes Kind eines aktiven Mitglieds ab 10 Jahre € 60,00
Zweites Kind eines aktiven Mitglieds ab 10 Jahre € 26,00
Ab dem dritten Kind eines aktiven Mitglieds € ---
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In Ausbildung, Studium oder im FSJ befindliche
Jugendliche nach Vollendung des
18. Lebensjahres bis längstens 27 Jahre € 95,00
Passivbeitrag € 50,00
Kind inaktiver Eltern bis 10 Jahre € 32,00
Kind inaktiver Eltern ab 10 Jahre € 80,00
Ehrenmitglieder € ---
Die Beiträge werden vom Club in zwei Raten (1. Rate Anfang Januar,
2. Rate Anfang Juli eines jeden Jahres) per Abbuchung bzw. im Lastschriftverfahren
eingezogen. Ist ein Einzug der Beiträge im Wege der
Abbuchung bzw. des Lastschriftverfahrens nicht möglich, wird eine
zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 15,00 pro Zahlung erhoben.
Fördermitglieder sind nicht verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
Soweit sie bereit sind, dem Verein Spenden zukommen zu
lassen, werden diese ebenfalls vom Club per Abbuchung bzw. im
Lastschriftverfahren eingezogen.
3. Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied ist ab Vollendung des 15. bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres
verpflichtet, jährlich acht Arbeitsstunden abzuleisten, sofern es sich nicht um
eine Zweitmitgliedschaft handelt. Arbeitsstunden sind nicht in jedem Fall auch Zeitstunden.
Dem Verwaltungsrat obliegt es, die Wertigkeit entsprechender Arbeitsleistungen
(z.B. Arbeitseinsätze, Hüttendienst etc.) durch Stundenverrechnungssätze festzulegen.
Im Rahmen des Hüttendienstes (Sonderveranstaltungen ausgenommen) können
max. 50 % der Arbeitsstunden abgeleistet werden.
Für jede nicht abgeleistete Arbeitsstunde wird eine Sonderabgabe in Höhe von
€ 15,00 erhoben. Die Arbeitsstundenabgeltungsbeträge werden im Bankeinzugsverfahren
erhoben. Auch hierbei wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 15,00
erhoben, falls ein Einzug der Beiträge im Wege der Abbuchung bzw. des Lastschriftverfahrens
nicht möglich ist.
Dem Verwaltungsrat bleibt es überlassen, in besonders gelagerten Ausnahmefällen die
Verpflichtung Einzelner zur Ableistung von Arbeitsstunden, die Verrechnung
und/oder die Art der Ableistung gesondert zu regeln.
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Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des TCM am 23.04.2013